Wahlarzt
Als Wahlarzt habe ich keinen Vertrag mit einer Krankenversicherung. Das Honorar eines Wahlarztes wird prinzipiell vom Arzt festgelegt, orientiert sich dabei – abhängig von der Leistung - an den Krankenkassatarifen. Krankenkassen übernehmen für Wahlarztkosten i.d.R. einen gewissen Anteil. Dieser übernommene Anteil schwankt und ist bei den unterschiedlichen Krankenkassen sowie bei den unterschiedlichen Krankheitsbildern bzw. Leistungen heterogen. Zusatzversicherungen decken oft einen verbleibenden Teil der Wahlarztkosten ab. Bei Fragen zur Rückerstattung setzten Sie sich bitte ggfs. mit Ihrer Versicherung in Verbindung.